1. Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind mit Bestätigung des Auftrags wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung der Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird.
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Verbindlichkeit von Angeboten
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten.
Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen, auch in elektronischer Form, bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein uns zu. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.
3. Auftragsannahme
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von RASCH EDV SERVICE mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der notwendigen Daten ist mit Zustandekommen des Vertrags gegeben.
4. Preise
Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren.
Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn der US$ zum EUR zwischen Auftragserteilung und Lieferung (=Rechnungsstellung) um mehr als 3% schwankt.
Bei Lieferungen und Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß später als 4 Wochen nach dem Datum der Auftragserteilung erfolgen soll, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis.
Preise können von uns geändert werden bei der Bekanntgabe von Änderungswünschen seitens des Bestellers.
5. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß.
Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist diese Frist oder dieser Termin erneut zu vereinbaren.
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebstörung, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens des Herstellers, sowie Lieferverzug des Vorlieferanten, tritt Lieferverzug nicht ein.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften.
Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferungen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft.
6. Versendung - Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen und auch dann wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versand können wir unter Ausschluss jeder Haftung auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft.
Eine Versandversicherung wird prinzipiell abgeschlossen. Wird dies vom Käufer nicht gewünscht, so hat er dies RASCH EDV SERVICE schriftlich mitzuteilen.
7. Aufstellung und Betriebsbereitschaft
Die Lieferungen und Leistungen von RASCH EDV SERVICE gelten im Systemgeschäft mit der betriebsbereiten Aufstellung der Systeme, im übrigen mit Versand der gelieferten Produkte als erfüllt.
8. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse frei unserer Zahlstelle zu bezahlen. Die Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können und werden, wenn nicht zuordnungsbar, jeweils auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Käufer
Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus Mehrwertsteuer, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung zur Heilung des Verzuges aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In einem solchen Fall werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus anderen Verträgen, sofort fällig und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel.
Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers oder eines Akzeptanten bis zur Fälligkeit einer Zahlung oder während der Laufzeit eines Wechsels oder erhalten wir über den Käufer oder Akzeptanten eine ungünstige Auskunft, können wir sofortige Zahlung verlangen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherheit unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
10. Mängelrügen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch 6 Monate nach dem Erhalt der Ware mitzuteilen.
Im Falle einer berechtigen Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Garantiefrist im Übrigen.
11. Gewährleistung
Für Mängel haften wir entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Bei Produkten, die von RASCH EDV SERVICE installiert werden, gilt: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft. Wird die Übergabe aus Gründen, die RASCH EDV SERVICE nicht zu vertreten hat, um mehr als 1 Monat verzögert, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Bereitstellung der Produkte bei RASCH EDV SERVICE. Der Käufer wird die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung, bei Systemen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft, untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, wird er diesen RASCH EDV SERVICE unverzüglich anzeigen und wie bei allen Gewährleistungsfällen nach Wahl von RASCH EDV SERVICE die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellort bereithalten oder an RASCH EDV SERVICE zurücksenden.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder sie schädlichen Einflüssen aussetzt. Dies gilt auch bei evtl. fehlendem Hinweis auf mögliche Gefahren.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbare Teile, wie Sicherungen, Batterien, Lüfter, Farbbänder, Druckköpfe,usw.
Die Gewähr geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden unser Eigentum. Nur wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlschlagen, hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung.
Des weiteren sind Ansprüche des Käufers ausgeschlossen, welche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, nämlich solchen, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Erfüllungsort für Garantieleistungen ist grundsätzlich Wurzbach.
12. Grundlage der Gewährleistung von Software
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern ferner weder bestimmte Eigenschaften der Software-Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zu.
Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass RASCH EDV SERVICE deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Autwand rekonstruiert werden kann.
13. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen RASCH EDV SERVICE sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen RASCH EDV SERVICE, ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung der Produkte, bei installierten Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
14. Software
An den Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die Programme geliefert werden, eingeräumt. Dieses Benutzungsrecht kann nach Angaben der Urheber unter Umständen weiter eingeschränkt sein.
Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei RASCH EDV SERVICE, bzw. bei den Urheberrechtsbesitzern der Programme.
Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RASCH EDV SERVICE nicht allgemein zugänglich sind.
Kopien dürfen grundsätzlich nur für Sicherungszwecke als Ersatz angefertigt werden. Sofern die Originale einen auf Urheber-Rechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen.
Soweit nicht anders vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. Unterliegt Software weiterer Aktivierungs- oder Registrierungspflicht gegenüber dem Inhaber des Urheberrechtes dieser Software, so ist allein der Käufer für diese Aktivierung oder Registrierung zuständig. Dies gilt insbesondere auch bei notwendigen Re-Aktivierungen.
Für urheberrechtliche Verstöße des Herstellers übernimmt RASCH EDV SERVICE keinerlei Haftung - eine Unwirksamkeit des Kaufvertrages kann hierdurch nicht erfolgen.
15. Onlinehandel
Onlinebestellungen von Kunden mit denen bis dahin keine Geschäftsbeziehungen bestehen, können entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, widerrufen werden. Dieser Widerruf muß schriftlich bei RASCH EDV SERVICE, Neue Straße 6, 07343 Wurzbach erfolgen.
16. Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
17. Sonstiges
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
- Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar
- Das Einverständnis zur Versorgung mit aktuellen Produktinformationen und Preisen, Insbesondere per Telefax oder E-Mail, gilt als vorhanden. Ist dies nicht der Fall, so hat dies der Käufer gegenüber RASCH EDV SERVICE mitzuteilen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
18. Erfüllungsort - Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Wurzbach.
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.